LIEFERBEDINGUNGEN der Firmen NEUSSL GmbH und RED-RING GMBH
Stand: Jänner 2014
1. Präambel1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrunddieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen,die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen diesesVertrages durchführt.1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sievom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.1.3 Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäftund die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.1.4 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.1.5 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiterenRechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen.2. Lieferung2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.2.2 Teillieferungen sind möglich.2.3 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beimTransportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.2.4 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, welchein der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.2.5 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung desAuftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeberals vorweg genehmigt, so ferne es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.2.6 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annäherndgeschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre desAuftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung dervereinbarten Lieferzeit.2.7 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten geltenauch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für dieDauer der Behinderung oder nachWahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß demAuftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.2.8 Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt,nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertragzurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhereGewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wiebeispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. Inbeiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung evtl. empfangenerAnzahlungen verpflichtet.2.9 Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittelauszuwählen.2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.3. Preise3.1 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer.3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro .3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.3.4 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicherAbschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten stellen oderzur Leistungserstellung not-wendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,Finanzierung, etc. verändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechendzu erhöhen oder zu ermäßigen, so ferne es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.3.5 Die genannten Preise gelten ab Werk excl. Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und wird nicht zurückgenommen.4. Zahlung4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung, bzw. bei Barverkäufenzeitgleich mit der Übergabe der Waren.Grundsätzlich gilt, dass Beträge unter EURO 100,-- (excl. MwSt) sofort und bar bezahlt werdenmüssen. Eine Bezahlung der Barverkaufsrechnung ist nur mit Bargeld möglich. Eine Bezahlungmittels Bankomatkasse bzw. eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungengelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferungjeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.4.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oderGewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen undNebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes undInkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei derältesten Schuld.4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlustin Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.5. Eigentumsrecht5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlichZinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat fürdiese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zusorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten alsausgeschlossen.5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so istder Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen,zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.6. Forderungsabtretungen6.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seineForderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Warenentstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeberhat uns auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zuverständigen.Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmerersichtlich zu machen.6.2 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind beiihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur imNamen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzendes § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.6.3 Forderungen gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durchden Auftraggeber abtreten werden.7. Kostenvoranschlag7.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für dieRichtigkeit übernommen werden.7.2 Alle Angebote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofernsolche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.8. Mahn- und Inkassospesen8.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtlichevon ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten vonInkasssobüros, zu refundieren.8.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber proerfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen undKosten zu bezahlen.8.3 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, derdadurch entsteht, daß infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkontendes Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.9. Gewährleistung, Garantie und Haftung9.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nachLieferung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nachseiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegenRücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hiefür ist eineschriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalbvon 30 Tagen nach Lieferung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenständesind ausgeschlossen. Dieser Punkt 9.1 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.9.2 Bei Verbrauchergeschäften kann sich der Auftragnehmer bei einer Gattungsschuld von denAnsprüchen des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderungdadurch befreien, daß der Auftragnehmer binnen angemessener Frist die mangelhafte Sachegegen eine mängelfreie austauscht. Sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, kannsich der Auftragnehmer überdies von der Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenenPreisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist in einer für den Verbraucherzumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.9.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparatureninfolge externer Einflüsse, wie zum Beispiel Eingriffe Dritter.9.4 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden.Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen.9.5 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesenwerden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden,insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, abernicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbareSchäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.9.6 Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, derAuftraggeber zu beweisen.9.7 Erweist sich eine Beanstandung des Auftraggebers als nicht berechtigt, bzw. liegt das Verschuldenbeim Auftraggeber so trägt der Auftraggeber hiefür sämtliche Kosten.10. Vertragsrücktritt10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebersoder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist derAuftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zurGänze erfüllt ist.10.2 Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl,einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz destatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.10.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- undLieferungsverpflichtungen entbunden.10.4 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seineAufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oderder Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nachWahl des Auftragnehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetragesoder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.11. Aufrechnung11.1 Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche desAuftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestelltoder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.12. Höhere Gewalt12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmersentbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungenim Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien denAuftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne daß demAuftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.13. Produkthaftung13.1 Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn,der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursachtund zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.14. Gerichtsstand und anwendbares Recht14.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommendengesetzlichen Bestimmungen.14.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes fürden Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.14.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.14.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ortder Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jenerGerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltoder Ort der Beschäftigung hat.15. Datenschutz und Adressenänderung15.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daß die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenenDaten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstütztgespeichert und verarbeitet werden können.15.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadressebekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitigvollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann alszugegangen, falls diese an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.16. Schlußbestimmungen16.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehendenBestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungenvorsieht.16.2 Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekanntzugeben.16.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam,so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Bedingungen der Firmen RED-RING GMBH und NEUSSL GmbH
Stand: Jänner 2014
Sämtliche von den Firmen RED-RING GmbH und NEUSSL GmbH gelieferten Produkte sind ausnahmslosvon konzessionierten Fachfirmen und qualifiziertem Personal zu montieren, anzuschliessenbzw. in Betrieb zu nehmen !LEISTUNGDATENDie Angaben zu Luft-,Druckleistungen usw. beziehen sich auf Normbetriebsbedingungen (Dichte ρ= 1,2 kg/m3, Temperatur T = 20 °C, Netzfrequenz 50 Hz). Die tatsächlichen Werte können aufgrundunterschiedlicher Betriebs- und Umgebungsbedingungen im Rahmen der zulässigen Toleranzenabweichen. Die in den Gerätebeschreibungen bzw. im Katalog genannten Betriebsbedingungenmüssen ausnahmslos eingehalten werden. Ein Betrieb abweichend der genannten Bedingungenkann zu Geräteschäden, und in weiterer Folge zu Garantieverlust, führen.SCHALLDATENDie Angaben sind entweder als Schallleistungspegel am Gerät (höherer Wert), oder in einer bestimmtenEntfernung zur Geräuschquelle als Schalldruckpegel (niedrigerer Wert - vom menschlichenOhr wahrgenommener Schalldruckpegel) angegeben. Falls nicht anders angegeben ist derAbstand 1m für Angabe der Werte im Raum und 3m für Werte im Außenbereich. Die Nichteinhaltungder Einbauvorschriften sowie Behinderungen im Ansaug- bzw. Ausblasbereich kann zu höherenSchallwerten führen.ELEKTRISCHE LEISTUNGSDATENSpannung, Frequenz, Stromaufnahme, aufgenommene bzw. Motornennleistung, Schutzart undHinweis auf das erforderliche Schaltschema sind dem Katalog, der Installationsanleitung bzw. derGerätebeschreibung zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich auf Normbetriebsbedingungen(Dichte ρ = 1,2 kg/m3, Temperatur T = 20 °C, Netzfrequenz 50 Hz).Die tatsächlichen Werte können betriebs- oder umgebungsbedingt im Rahmen der zulässigen Toleranzendavon abweichen. Für die Ausführung der elektrischen Anlage sind ausschließlich die Angabenauf dem Leistungsschild des verwendeten Gerätes maßgebend.Bei Umgebungsbedingungen welche nicht den Normbetriebsbedingungen entsprechen, im Besonderenniedrige Temperaturen, muss mit erhöhten Strom- und Leistungswerten gerechnet werden.Diese Umstände müssen bei Auslegung der elektrischen Versorgung (Stromversorgungsleitungen,Schütze, Schutzeinrichtungen, etc) berücksichtigt werden.ELEKTRISCHER ANSCHLUSSEntsprechend dem elektrischen Schaltschema auf dem Motor bzw. Montageanleitung. Jeder Ventilatorbzw. jedes Gerät ist entsprechend den gültigen Bestimmungen und örtlichen behördlichenVorschriften ans Stromnetz anzuschließen und gegen Überlastung, Phasenausfall, etc. mit einemMotorschutzschalter oder mittels eingebauten Thermokontakten, sowie einem Motorvollschutzgerätallpolig und in jedem Drehzahlbereich abzusichern. Die Auswahl der notwendigen Motorschutzschalterhat ausschließlich aufgrund der Leistungsangaben am Typenschild zu erfolgen. Nichtbeachtungund Nichteinhaltung dieser Vorschriften können zu Fehlfunktionen und Gerätedefekt, undin weiterer Folge zu Garantieverlust führen.AUSLEGUNG, INSTALLATION, INBETRIEBNAHMEDie Auslegung und Planung hat ausnahmslos vom Fachbetrieb oder entsprechenden Planungsbüroszu erfolgen. Für die Auswahl der(des) Geräte(s) trägt die Firma RED-RING GMBH bzw. dieFirma NEUSSL GMBH keine Verantwortung und übernimmt keinerlei Haftung.Für die ordnungsgemäße und fachgerechte Installation ist das ausführende Unternehmen verantwortlich.Sämtliche Schäden welche durch nicht ordnungsgemäße Installation am Gerät entstehen,fallen nicht in unseren Bereich und haben den Verlust von Garantieansprüchen zur Folge.Bei der Inbetriebnahme ist vom ausführenden Installationsunternehmen die ordnungsgemäße undnormkonforme Installation zu prüfen, zu dokumentieren und zu bestätigen. Für Industrie- sowie gewerblicheVentilatoren ist zusätzlich ein Messprotokoll mit allen relevanten Daten wie z.B. SpannungStromaufnahme, Betriebstemperaturen usw. zu erstellen. Ohne entsprechende Bestätigungbzw. Protokoll durch eine Fachfirma, können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.WARTUNG - SERVICEJe nach Einsatzbereich, Umgebungsbedingungen, Fördermedium und Betriebsstunden sind dieGeräte entsprechend zu warten, zu prüfen bzw. zu reinigen.Klimageräte, Wärmepumpen sind in regelmässigen Abständen zu kontrollieren sowie Wartungsarbeitenzwingend vorgeschrieben und einzuhalten. Informationen bezüglich der notwendigen Wartungsarbeitenentnehmen Sie der mitgelieferten Installation/Betriebsanleitung bzw den behördlichenAuflagen. Die Nichteinhaltung von Wartungs- und Servicearbeiten führen ebenfalls zum Verlustvon Garantieansprüchen.